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Verbrennen von holzigen Gartenabfällen im Gebiet der Stadt Treuchtlingen

Innerhalb der bebauten Gebiete der Kernstadt Treuchtlingen, des Ortsteils Dietfurt, des

Ortsteils Haag (mit Neufang) und des Ortsteils Möhren ist das Verbrennen nicht mehr

möglich. Holzige Gartenabfälle aus diesen Bereichen können im Zeitraum vom 16.03. -

30.04. und vom 01.10. - 30.10. ohne Gebühren im Wertstoffhof Treuchtlingen angeliefert

werden.

In den übrigen Gebieten der Stadt Treuchtlingen ist das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen

im Zeitraum vom 16.03.-30.04. und vom 01.10.-30.10. erlaubt.

Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Belästigungen

durch starke Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.