Verbrennen von holzigen Gartenabfällen im Gebiet der Stadt Treuchtlingen
Innerhalb der bebauten Gebiete der Kernstadt Treuchtlingen, des Ortsteils Dietfurt, des
Ortsteils Haag (mit Neufang) und des Ortsteils Möhren ist das Verbrennen nicht mehr
möglich.
Holzige Gartenabfälle aus diesen Bereichen können im Zeitraum vom 16.03. -
30.04. und vom 01.10. - 30.10. ohne Gebühren im Wertstoffhof Treuchtlingen angeliefert
werden.
In den übrigen Gebieten der Stadt Treuchtlingen ist das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen
im Zeitraum vom 16.03.-30.04. und vom 01.10.-30.10. erlaubt.
Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Belästigungen
durch starke Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.




